Die Teilnahme an einem Lehrgang und anschliessende Prüfung ist bei uns möglich.
In der Prüfung werden die Teile 1-4 absolviert. Dabei kann der Teil 1 anhand eines Prüfungsgesprächs zu den praktischen Teilen erfolgen. Die Teile 2-4 werden als praktische Prüfung abgelegt. Dabei wird die Interaktion mit dem Pferd bewertet.
Trense, Halfter mit Führstrick, Knotenhalfter mit Bodenarbeitsseil, Longe, Gerte, Beinschutz ist möglich. Es muss sichergestellt sein, dass die Ausrüstung pferdegerecht ist. Bei der praktischen Prüfung sind Handschuhe empfohlen, das Tragen eines Reithelms ist freiwillig.
Das Prüfungsgespräch kann im Anschluss an die praktischen Prüfungen durchgeführt werden. Inhalt der Prüfungen sind Basiswissen aus dem Buch „Pferde verstehen - Umgang und Bodenarbeit“ sowie eine Reflexion der gezeigten praktischen Prüfungsaufgaben.
Die Prüfung zum Führtraining beinhaltet alle o.g. Übungen. Es ist möglich die Übungen anhand einer Aufgabe zu absolvieren.
Bewertet wird die Interaktion zwischen dem Führenden und Pferd. Dabei wird die feine und genaue Signalgebung und die Körperhaltung der Führperson (Blickführung, Bewegungen, Gestik) sowie die exakte Ausführung der gestellten Aufgaben berücksichtigt. Ebenso ist darauf zu achten, dass das Pferd die gestellte Aufgabe willig, losgelassen, aufmerksam und taktrein absolviert.
Die Ausrüstung muss richtig verschnallt werden und ihr Einsatz muss angemessen sein. Gerte und Bodenarbeitsseil dürfen nicht im Kopfbereich eingesetzt werden und keinesfalls den Kopf berühren.
Es wird bewertet, wie der Prüfling sein Pferd sowohl von der linken als auch von der rechten Seite auf vorgegebener Linie führt und gefühlvolle Hilfen einsetzt. Die Führperson und das Pferd gehen gleichzeitig los. Grundsätzlich soll sich das Pferd am Tempo der Führperson orientieren. Die Führposition befindet sich zwischen Genick und Schulter des Pferdes und soll beibehalten werden.
Bewertet wird das punktgenaue Anhalten auf das Signal zum Halten (Möglichst ohne Handeinwirkung bei durchhängendem Strick/ Seil/ Zügel).
Ziel ist das ruhige, gelassenes Stehen auf allen vier Beinen bis ein neues Signal erfolgt.
Bewertet wird das gehorsame, prompte, taktreine und willige Rückwärtstreten des Pferdes auf gerader Linie und die korrekte und angemessene Signalgebung der Führperson
Das „Rückwärtstreten lassen“ kann in der Halle oder auf dem Außenplatz geprüft werden. Der Prüfling soll das Pferd aus dem Halten eine Pferdelänge auf gerader Linie zurücktreten und danach wieder zum Halten kommen lassen. Zum Zurücktreten kann sich der Führende mit Blickrichtung zur Kruppe drehen und dabei neben dem Pferd mit den Zügeln in einer Hand stehen. Mit der anderen, freien Hand oder mit der Gerte darf ein leichter Impuls in Höhe des Buggelenks gegeben werden. Alternativ kann der Führende in Blickrichtung des Pferdes stehen bleiben und das Pferd durch leichte Impulse und Stimmkommandos rückwärts richten. Beim „Rückwärtstreten lassen“ werden die Signalgebung der Führperson (Körperhaltung, Stimmhilfe, Berührung mit Gerte oder Hand ) und die Ausführung der Übung durch das Pferd (gehorsam, gerade, im Zweitakt) bewertet.
Das Pferd soll der Tempoveränderung der Führperson folgen. Bewertet wird, wie der Prüfling das Gangmaß des Pferdes verkürzen und verlängern sowie fließende Übergänge in eine andere Gangart durchführen kann. Dabei ist auf das richtige Maß der Signalgebung für die punktgenaue Umsetzung zu achten.
Der Handwechsel kann im Halten oder in der Bewegung erfolgen. Bewertet werden das sichere Handling der Ausrüstung sowie das fließende Wechseln der Führperson vor dem Pferd, ohne es in seiner Bewegung zu behindern (Pferd darf Takt nicht verändern).
Bewertet wird die korrekte Ausführung gemäß Richtlinien Band 1
Die Prüfung muss mindestens zwei der drei möglichen Aufgabengebiete beinhalten.
Bei der Kurzlonge bewegt sich das Pferd in einem Abstand von mind. 3 bis 5m zur Führperson an einer verkürzten Longe oder einem Bodenarbeitsseil. Es kann in allen drei Grundgangarten sowohl auf einer kreisförmigen als auch auf geraden und gebogenen Linien gearbeitet werden. Bewertet werden fließende, genaue und harmonische Übergänge sowie die angemessene Signalgebung der Führperson.
Das Pferd wird auf einer 8 bis 10m großen Volte in einer Ecke der Halle oder des Außenplatzes gearbeitet. Verlangt werden exakte Übergänge zum Halten, fließende Übergänge innerhalb der drei Grundgangarten (Voltengröße angepasst an die Gangart) und flüssiges Rückwärtstreten lassen in die Ecke (gemäß Ausbildungsstand).
Wechsel in die nächste Ecke, indem das Pferd über den Hufschlag in die nächste Ecke geleitet wird. Die Führperson befindet sich auf Kopfhöhe des Pferdes und behält die ursprünglich gewählte Distanz aus der Volte bei. Der Wechsel der Linienführung kann in allen drei Grundgangarten durchgeführt werden.
Auf der Mittelinie werden zwei Pylonen im Abstand von 10m aufgestellt. Das Pferd soll zunächst eine Volte um eine Pylone herumgehen und dann zwischen den beiden Pylonen auf Kommando ohne Änderung der Gangart die Hand wechseln und eine Volte um die zweite Pylone gehen. Dabei soll aus der Vogelperspektive betrachtet eine Acht entstehen. Bewertet wird die Interaktion zwischen Führperson und Pferd. Dabei ist auf die richtige Körpersprache und Signalgebung des Führenden sowie auf seine Reaktions- und Korrekturfähigkeit zu achten.
Geprüft wird das Führen durch Engpässe. Bewertet wird der sichere Wechsel der Führposition vor das Pferd und das willige und gelassene Passieren des Engpasses, der beispielsweise durch Strohballen, Hindernisse oder ähnliches aufgebaut werden kann.
Grundsätzlich sind alle Hindernisse zulässig, die in der GHP abgefragt werden können. Das Training von GHP Hindernissen basiert auf dem Prinzip der Desensibilisierung. Dabei wird die Stärke der „Schreckreize“ stufenweise immer nur so weit gesteigert, dass keine Fluchtreaktion ausgelöst wird. Zusätzlich wird die Neugier des Pferdes genutzt, damit es sich dem Schreckreiz freiwillig nähert und das unbekannte Objekt untersucht, um schließlich gelassen daran vorbei oder darüber zu gehen. Die Übungen zur Gelassenheit werden zur Sicherheit zunächst in der Reithalle bzw. auf einem umzäunten Reitplatz durchgeführt. Dabei geht die Führperson immer neben dem Pferd auf derjenigen Seite, die zwischen Schreckreiz und Pferd liegt, damit der potenzielle Fluchtweg nach vorwärts-seitwärts freigehalten wird.
Die Prüfung muss mindestens zwei der vier möglichen Aufgabengebiete beinhalten. Es ist möglich, die Teile anhand einer Aufgabe zu absolvieren.
Hierzu zählen Vorhandwendungen, Wendungen um die Hinterhand, Übertreten lassen, Seitwärtverschieben und Seitwärtsfolgen. Das Seitwärtsverschieben und das Seitwärtsfolgen können an der Bande oder auf einer vorgegebenen Linie erfolgen. Bewertet werden das willige und flüssige Weichen/Folgen des Pferdes und die Signalgebung der Führperson.
Die Stangen können analog gerade überschritten werden oder über einer Stange kann angehalten werden. Zudem ist auch Seitwärtsverschieben oder Seitwärtsfolgen über der Stange möglich. Bewertet werden die willige und gelassene Ausführung der Aufgabe durch das Pferd und die Signalgebung der Führperson.
Das Pferd soll aus dem Schritt über der Stange zum Stehen gebracht werden. Dabei können verschiedene Varianten abgeprüft werden:
a) Beim Halten über der Stange wird das Pferd an die am Boden liegende Stange herangeführt, wobei etwa 3 m vor der Stange das Tempo verlangsamt und das Pferd aus dem Schritt so angehalten wird, dass die Vorhand vor der Stange und die Hinterhand hinter der Stange stehen bleibt.
b) Beim Halten über der Stange wird das Pferd an die am Boden liegende Stange herangeführt, wobei etwa 3 m vor der Stange das Tempo verlangsamt und das Pferd zunächst vor der Stange zum Halten gebracht werden soll. Daraufhin soll das Pferd aufgefordert werden, den ersten Schritt mit den Vorderbeinen über die Stange zu machen und danach stehen zu bleiben.
Beim Stangenlabyrinth soll das Pferd im Schritt den vorgegebenen Weg innerhalb der gelegten Stangen gehen. Die Aufgabe liegt darin, das Pferd fehlerfrei, das heißt ohne seitliches Verlassen des Stangenlabyrinths und auch ohne Berühren von Stangen, zu führen. Die Position des Führenden darf beliebig wechseln, das heißt er darf auch außerhalb der Stangen gehen/stehen. Bewertet werden das ruhige Ausführen der Übung mit der Möglichkeit jederzeit anzuhalten, die korrekte Linienführung sowie die Eindeutigkeit und Feinheit der Hilfengebung/ Kommunikation.
Die Pferde sollen aufmerksam, gelassen und ausbalanciert im Schritt über eine festliegende unregelmäßige Stangenreihe gehen. Die unregelmäßige Stangenreihe wird im Schrittabstand aus Bodenstangen und Cavalettis bis zu einer Höhe von max. 20cm aufgebaut.
Beim Stangenkreuz wird das Pferd zunächst diagonal über die gegenüberliegenden Ecken der im Quadrat liegenden Stangen geführt (die Stangen ragen an den Ecken so heraus, dass ein Kreuz entsteht). Nach Aufbau des Stangenkreuzes (um ein Wegrollen zu verhindern liegt immer eine Seite einer Stange oben, die andere unten) wird das Pferd zunächst über eine Ecke, dann über die diagonal gegenüber liegende Ecke geführt.
Bewertet werden die Ausführung der Übung durch das Pferd (Gelassenheit, Trittsicherheit, Gehorsam) und die Signalgebung des Führenden (Korrektes mittiges Anführen des Pferdes). Bei auftauchenden Schwierigkeiten wird bewertet, wie gut der Führende die Situation beurteilen und lösen kann (Verringern des Schwierigkeitsgrades, Beendigung der Übung mit einer gelungenen Ausführung). Dabei werden Führposition, Körperhaltung, Stimmhilfe sowie der Einsatz von Hilfsmitteln (z.B. Gerte) bewertet.
Führen des Pferdes (nicht Longieren) auf einem engen Kreisbogen in einer Ecke im Schritt. Bewertet wird die korrekte Längsbiegung des Pferdes und die Signalgebung bzw. Körpersprache der Führperson.
Die Pylonen können eingesetzt werden, um das präzise Führen innerhalb der Bahn zu prüfen. Dabei sollen punktgenaue Übergänge an den Pylonen gezeigt werden. Möglich sind ebenfalls gebogene Linien um Pylonen und das seitliche Verschieben der Pferde zwischen Pylonen. Bewertet werden die exakte Ausführung und die Signalgebung der Führperson.